Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft in der Schweiz: Struktur und Besteuerung

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Ihre internationalen Geschäftspartner werden sich sehr wohl und sicher fühlen, wenn Sie mit ihnen Geschäftsbeziehungen über eine schweizerische Gesellschaft beginnen. Aus diesem Grund wählen viele Unternehmer die Schweiz als Standort ihrer Unternehmung, Zweigniederlassung oder Vertretung. Als weiteres Argument für die Registrierung einer Unternehmung in der Schweiz kann die sowie die politisch und ökonomisch stabile Situation angeführt werden.

 

Interis AG bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Gründung, Registrierung und Verwaltung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften auf dem Gebiet der Schweiz an. Unsere Mithilfe beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Gründungsphase der Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft. Unsere Spezialisten sind auch gerne bereit, diesen Gesellschaften im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit Unterstützung zu bieten.

 

Dies beinhaltet Leistungen wie die Führung von Bankkonti, das Führen der Buchhaltung, das Erstellen der Jahresrechnung, die Revision der Bücher, Managementberatung sowie weitere Dienstleistungen.

 

Gemäss schweizerischer Gesetzgebung ist jede beliebige ausländische Unternehmung berechtigt, eine Gesellschaft auf dem Gebiet der Schweiz zu errichten.

 

Die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in der Schweiz ist die Aktiengesellschaft (AG), [vgl. weitere Angaben zur AG bei www.interis.ch: Die schweizerische AG: Struktur und Besteuerung]. Sie wird vor allem bei der Gründung von Handels-, Produktions-, Holding- und Finanzgesellschaften verwendet.

 

Außer der Gründung einer Aktiengesellschaft besteht auch die Möglichkeit, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft zu eröffnen. Als Zweigniederlassung gilt ein kaufmännisch geführter Betrieb, der eine eigene Geschäftstätigkeit ausübt. Wirtschaftlich ist die Zweigniederlassung soweit vom Hauptsitz unabhängig, dass sie ohne eingreifende Massnahmen alleine weiter bestehen könnte. Sie muss eine Leitung aufweisen, die nach innen und aussen soweit selbstständig ist, dass sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit handeln und Rechtsgeschäfte abschliessen kann.

 

Hauptforderungen an die Struktur und Besteuerung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft:

Registrierung: Die Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt der Registrierung im Handelsregister. Diese ist etwas aufwändiger als diejenige einer Aktiengesellschaft.

Selbstständigkeit und Unabhängigkeit vom Hauptsitz: Die Zweigniederlassung muss zu ihrer steuerlichen Anerkennung eine bestimmte Selbstständigkeit haben, insbesondere sollte sie über eigene Räumlichkeiten verfügen. Sie muss eine Leitung aufweisen, die nach innen und aussen soweit selbstständig ist, dass sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit handeln und Rechtsgeschäfte abschliessen kann. Zumindest ein Repräsentant der Zweigniederlassung muss für die Zweigniederlassung rechtsgültig zeichnen können, der nicht auch gleichzeitig für den Hauptsitz zeichnet.

Besteuerung: In der schweizerischen Steuergesetzgebung existiert ein dreistufiges Steuersystem. Es besteht aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Für Zweigniederlassungen ist die Besteuerung (zumindest auf Stufe der Kantons- und Gemeindesteuern) stark eingeschränkt.

Revisionsstelle: Ist nur obligatorisch, wenn auch die Muttergesellschaft revidiert wird, oder für sehr grosse Zweigniederlassung, welche gewisse Grössenkriterien erfüllt.

Generalversammlung:   Wird einmal pro Jahr durch die «Muttergesellschaft» durchgeführt. Ihr obliegt die Abnahme des Jahresberichtes, die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung sowie die Wieder- oder die Neuwahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle. Die Interessen eines Aktionärs an der Generalversammlung können auch durch einen bevollmächtigten Stellvertreter wahrgenommen werden.

Haftung: Die Geschäftsleitung des ausländischen Mutterhauses haftet für die Geschäfte der Zweigniederlassung mit.

Gründung einer Zweigniederlassung: Die Gründung setzt ein persönliches Gespräch voraus. Dieses ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Ab Erteilung des Gründungsauftrages und Vorliegen sämtlicher notwendiger Dokumente dauert die Gründung zwei bis drei Wochen.

Interis AG bietet Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

 

  • Beratung bei der Wahl der optimalen schweizerischen Gesellschaftsform auf Basis des Bedürfnisses des Klienten.
  • Erstellung aller notwendigen Dokumente, einschließlich Verträgen, Statuten, statutarische Reglemente und Urkunden.
  • Unterstützung in allen Fragen der Zusammenarbeit mit Banken sowie bei der Eröffnung von Bankkonten und Ausführung aller nachfolgenden Kontakte mit den Banken.
  • Registrierung von Zweigniederlassungen in der Schweiz.
  • Führen der Buchhaltung und Erstellen des Jahresberichtes einer Zweigniederlassung, Führen der Lohnbuchhaltung.
  • Beratung zu Fragen der Steuerplanung bei Gründung, Umgestaltung, Kapitalveränderung oder Liquidation einer Zweigniederlassung. Wir erstellen anspruchsvolle Steuererklärungen für alle Kantone (Einkommen, Vermögen), beraten in Steuer- und Mehrwertsteuerfragen und vertreten die Interessen unserer Klienten vor Steuerbehörden.
  • Auf Wunsch des Klienten führen wir Revisionen von Zweigniederlassungen durch.

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