Die schweizerische Aktiengesellschaft: Struktur und Besteuerung

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Die Schweiz hat eine langjährige, internationale Geschäftstradition und ein stabiles Rechtssystem. Aus diesem Grund wählen viele Unternehmer die Schweiz als Standort ihrer Unternehmung, Zweigniederlassung oder Vertretung. Die Besteuerung ist moderat, das Steuersystem transparent und einfach.

 

Interis bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung bei Gründung, Registrierung und Verwaltung von Gesellschaften in der Schweiz. Unsere Mithilfe beschränkt sich nicht nur auf die Gründungsphase der Gesellschaft, sondern unterstützt die Gesellschaft während ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Diese Betreuung beinhaltet die Führung von Bankkonten, die Buchhaltung, das Erstellen der Jahresrechnung, die Revision, Management- und Finanzberatung sowie weitere Dienstleistungen.

 

Gemäss schweizerischer Gesetzgebung ist jeder beliebige in- und ausländische Bürger berechtigt, eine Gesellschaft in der Schweiz zu errichten, in ihr zu arbeiten (gilt für alle Bürger der EU/EFTA) oder als Aktionär oder Mitgesellschafter daran teilzuhaben. Die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz kann für gewisse Personen auch eine Vorbedingung für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsbewilligung in der Schweiz sein (Falls notwendig, sind wir gerne bereit, Sie im Laufe des Prozesses für den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung zu unterstützen). Die Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz gewährleistet ihrem Besitzer dieselben wirtschaftlichen Grundrechte wie jedem anderen Bürger des Landes. Die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in der Schweiz ist die Aktiengesellschaft (AG). Sie wird vor allem bei der Gründung von Handels-, Produktions-, Holding- und Finanzgesellschaften sowie Tochtergesellschaften von ausländischen Unternehmen verwendet.

 

 

Die Hauptanforderungen an die Struktur und Besteuerung der AG:

Aktienkapital: 100 000 Schweizer Franken (Minimum)

Aktie: Es sind Inhaber- und Namenaktien zulässig, ab 2021 nur noch Namenaktien. Im Falle von Inhaberaktien muss das Aktienkapital voll liberiert werden. Im Falle von Namensaktien ist auch eine Teilliberierung (min. 50 000 Schweizer Franken) möglich.

Verwaltungsrat: Minimum 1 Verwaltungsrat. Mindestens einer der Verwaltungsräte muss einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Geschäftsführung: Für die Geschäftsführung existieren keine Beschränkungen wie für den Verwaltungsrat.

Revisionsstelle: Nicht obligatorisch, erst ab gewissen Kriterien

Aktionärsversammlung:

Für die Geschäftsführung existieren keine Beschränkungen wie für den Verwaltungsrat.

Ihr obliegt die Abnahme des Jahresberichtes, die Beschlussfassung über die Gewinnverwendung sowie die Wieder- oder die Neuwahl des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle. Die Interessen eines Aktionärs an der Aktionärsversammlung können auch durch einen bevollmächtigten Stellvertreter wahrgenommen werde.


Vorteile einer AG:
  • Die Haftung beschränkt sich auf firmeneigene Aktivbestände resp. das Aktienkapital
  • Beschränkte Aktionärspflichten
  • Einfache Erbschaftsregelung
  • Freiheit bei Statutenerstellung

Besteuerung: In der schweizerischen Steuergesetzgebung existiert ein dreistufiges Steuersystem. Es besteht aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Für die Gesellschaften mit überwiegender Tätigkeit im Ausland ist die Besteuerung (zumindest auf Stufe der Kantons- und Gemeindesteuern) stark eingeschränkt).

Dividendenzahlung: Die Dividendenzahlung unterliegt in der Schweiz der 35%-igen Verrechnungssteuer, die durch die Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Schweiz mit mehreren Ländern abgeschlossen hat, teilweise oder ganz zurückgefordert werden kann (im Falle einer juristischen Person als Muttergesellschaft Meldeverfahren möglich).

Gesellschaftsgründung:   Die Gründung setzt ein persönliches Gespräch voraus. Dieses ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Ab Erteilung des Gründungsauftrages und der Bereitstellung des Gesellschaftskapitals dauert die Gründung 10 Tage bis zwei Wochen. Allerdings ist die Eröffnung eines Bankkontos und vorgängige Überweisung des Aktienkapitals eine notwendige Voraussetzung. Die Dauer der Compliance der Bank ist heute nicht absehbar, in der Regel aber mindestens 6-8 Wochen. Die Kosten der Registrierung hängen vom Typ der Gesellschaft und dem Umfang der weiteren notwendigen und/oder vom Kunden gewünschten Dienstleistungen ab.

Interis AG bietet ihren Kunden folgende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung einer Aktiengesellschaft:

 

  • Beratung bei der Wahl der optimalen schweizerischen Gesellschaftsform auf Basis des Bedürfnisses des Klienten;
  • Erstellung aller notwendigen Dokumente, einschließlich Verträgen, Statuten, statutarische Reglemente und Urkunden;
  • Unterstützung in allen Fragen der Zusammenarbeit mit den weltweit führenden Banken sowie bei der Eröffnung von Bankkonten und Ausführung aller nachfolgenden Kontakte mit den Banken;
  • Registrierung von Gesellschaften in der Schweiz;
  • Interessenvertretung schweizerischer und ausländischer Kunden in den Verwaltungsräten der Gesellschaften und gegebenenfalls Bestellung der Geschäftsführung;
  • Führen der Buchhaltung und Erstellen des Jahresberichtes; Führen der Lohnbuchhaltung;
  • Organisation der Aktionärsversammlung;
  • Organisation der Steuerabrechnung bei Gründungen, Umgestaltungen, Kapitalveränderungen oder Liquidationen von Gesellschaften. Wir erstellen anspruchsvolle Steuererklärungen für alle Kantone (Einkommen, Vermögen), beraten in Steuer- und Mehrwertsteuerfragen und vertreten die Interessen unserer Klienten vor Steuerbehörden.
  • Wir führen Revisionen durch.
  • In sämtlichen Kantonen können wir Unternehmen bei der Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungsangeboten unterstützen.
  • Wir beraten unsere Kundschaft in sämtlichen Aspekten der Unternehmensplanung (inkl. Erstellung von Business-Plänen) und helfen bei der Umsetzung von Plänen.
  • Wir beraten unsere Kundschaft in sämtlichen Fragen der Finanzplanung, des Controllings sowie bei der Wahl der am besten geeigneten Organisationsform.

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