Die neue Unternehmensbesteuerung STAF im Kanton Schwyz

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Per 1. Januar 2020 ist in Schwyz ein neues Steuergesetz in Kraft getreten, mit folgenden Auswirkungen:

 

Übersicht über die voraussichtlichen effektiven Steuersätze, geplant ab 2020 (dazu kommen noch effektiv 7.8% Bundessteuern):

 

Wollerau 11.78%

Freienbach 11.78%

Feusisberg 11.85%

Feusisberg-Schindellegi 11.86%

Schwyz 14.13%

 

Patentbox

 

Auch der Kanton Schwyz führt eine Patentbox ein, welche eine schwächere Besteuerung von Erträgen aus Patenten und anderen Immaterialgüterrechten vorsieht. Die Box erfasst allerdings nur Erträge, welche auf inländischer Forschungs- und Entwicklungstätigkeit basieren («Nexus Approach»). Software fällt nur dann darunter, wenn sie integraler Bestandteil einer patentierten Erfindung ist (sogenannte «computerimplementierte Erfindung») oder im Ausland patentiert wurde. Der Kanton Schwyz wird dabei die maximal vorgesehene Entlastung von 90% gewähren.

 

Forschungs- und Entwicklungskosten

 

Forschungs- und Entwicklungskosten, ebenfalls auch nur solche, welche im Inland angefallen sind, können im Umfang von 150% vom steuerbaren Gewinn in Abzug gebracht werden. Die Basis für den zusätzlichen Abzug sind

 

  • Personalkosten, welche in direktem Zusammenhang mit den vom Steuerpflichtigen in der Schweiz durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen stehen,
  • zuzüglich eines Zuschlags von 35% (für übrige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen),
  • jedoch höchstens die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten sowie
  • 80% der Kosten für Forschung und Entwicklung, die von Dritten in der Schweiz erbracht und in Rechnung gestellt werden.

 

Übergangsregelungen

 

Damit Überbesteuerungen bei Steuerpflichtigen vermieden werden können, wurden Übergangsregelungen eingeführt. Anstelle einer sofortigen Abrechnung der bereits getätigten Kosten für Forschung und Entwicklung für den Eintritt in die Patentbox wird eine Verrechnung mit den Patenterträgen während längstens fünf Jahren zugelassen. Dies erleichtert den Eintritt in die Patentbox, zum Beispiel für Unternehmen, welche Patente aufweisen, aber nur ungenügend liquide Mittel zur Verfügung haben.

 

Für all diese Massnahmen zusammen darf die maximale Entlastung auf Stufe der Kantonssteuer 70% betragen.

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